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Die unter den nebenstehenden Links zu findenden Informationen zu den Verkehrverbindungen für die Schulwege sind sorgsam zusammengestellt. Wenn Sie dennoch Unstimmigkeiten oder Lücken entdecken, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir die Übersichten korrigieren oder aktualisieren können.
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Die ausführlichen Fahrpläne finden Sie hier.
Fahrkarten
Ab einem Schulweg von mindestens 4 km erhalten Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen eine kostenlose Fahrkarte. Zuständig für die Bemessung des Schulweges ist der Schulträger - in unserem Falle der Kreis Altenkirchen. Kürzere Schulwege können berücksichtigt werden, wenn sie als besonders gefährlich eingestuft werden.
Fahrkarten für Oberstufenschüler werden innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen vom Schulträger übernommen.