| Aufnahmeverfahren 2020 Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, bereits vor den Herbstferien habe ich Ihnen über die Klassenleiter/innen Ihres Kindes Einladungen zum Informationselternabend und zu einem Tag der offenen Tür zukommen lassen. Hierzu hatte ich schon jeweils mehrere Veranstaltungen geplant, damit die Teilnehmerzahl begrenzt war. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre, rechneten wir dennoch mit zahlreichen Besuchern Corona macht uns nun leider einen Strich durch die Rechnung. Angesichts der rasant ansteigenden Infektionszahlen, auch in unserem Kreis, halten wir es für unverantwortlich, diese Veranstaltungen durchzuführen. Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu entschieden, diese zu stornieren. Sie haben aber die Möglichkeit, sich auf unserer Homepage über unser Schulkonzept zu informieren. Sollten Sie darüber hinaus noch Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch für Rückfragen zur Verfügung. Wir bedauern dies alles sehr, da uns der persönliche Kontakt zu Ihnen und Ihrem Kind sehr wichtig ist, aber unsere Gesundheit muss in den jetzigen Zeiten im Vordergrund stehen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass sie gesund bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Höck Stufenleitung 5/6
Informationsveranstaltungen Elterninformationsabend (Aula, Betzdorf) Der Elterninformationsabend muss coronabedingt leider entfallen. Tag der Offenen Tür (Gebäude Betzdorf) Der Tag der Offenen Tür muss coronabedingt leider entfallen. Anmeldung Die Anmeldezeiten für die kommende Stufe 5 und 11 sind: Freitag, 29.01.2021 11:30 Uhr – 18:00 Uhr Samstag, 30.01.2021 9:00 Uhr – 14:00 Uhr Montag, 01.02.2021 8:00 Uhr – 18:00 Uhr Dienstag, 02.02.2021 8:00 Uhr – 16:00 Uhr Benötigt werden:
Wir freuen uns, wenn die Kinder mitkommen.
Aufnahme Beachten Sie bitte, dass ab Mittwoch den 03.02.2021 keine Anmeldungen mehr möglich sind. Der Aufnahmeausschuss tagt am Donnerstagmorgen, dem 04.02.2021. Der Versand der Bescheide erfolgt ab Donnerstagnachmittag, dem 04.02.2021. Es steht genügend Zeit zur Verfügung, im Falle einer Ablehnung an einer anderen Schule in Rheinland-Pfalz regulär anzumelden. n mWer kann an der IGS Betzdorf-Kirchen aufgenommen werden?In die Klassenstufe 5 können alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die einen Grundschulabschluss haben. Außerdem stehen wir als Schwerpunktschule auch offen für Schülerinnen und Schüler mit sonder-pädagogischem Förderbedarf, die uns von der vorgesetzten Dienstbehörde zugewiesen werden. Insgesamt dürfen wir in jedem Jahrgang maximal 4 Klassen bilden. In jeden Jahrgang 5 dürfen wir 112 Kinder aufnehmen. Durch die zugewiesenen Schwerpunktschülerinnen und –schüler verringert sich jeweils diese Zahl. Mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe werden auch Schülerinnen und Schüler in die Klassenstufe 11 aufgenommen (s. Oberstufe). In den Klassenstufen 6 bis 9 erfolgt eine Aufnahme nur in Einzelfällen, wenn wir entsprechende freie Plätze haben. Da einige Schüler uns nach der Klasse 9 mit dem Abschluss der Berufsreife verlassen, ist die Aufnahmekapazität für die Klassenstufe 10 bei entsprechenden Notenvoraussetzungen größer als in den Stufen 6 bis 9. l Aufnahme in die Klassenstufe 5 Wie erfolgt die Anmeldung? Der Anmeldezeitraum liegt in der Regel direkt nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Klassenstufe 4 vor den Terminen der anderen weiterführenden Schulen. Im Falle einer Ablehnung bleibt so genug Zeit, ganz regulär an einer anderen Schule anzumelden. Zur Anmeldung benötigen wir das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 und den „gelben Zettel“. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir die notwendigen Anmeldedaten auf, deshalb sehen wir es gerne, wenn die Kinder mit zur Anmeldung kommen. Was geschieht, wenn mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen? Eine IGS bildet grundsätzlich Klassen, in denen Kinder mit unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten zusammen lernen und arbeiten. Wir nehmen Schülerinnen und Schüler deshalb gezielt nach Leistungsgruppen auf. Wir errechnen die Summe aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht der Halbjahreszeugnisse 4. Auf der Grundlage dieser Kennzahl werden 3 Leistungsgruppen gebildet. Sind in einer Leistungsgruppe mehr Kinder angemeldet als vorhandene Plätze, erfolgt eine Auswahl in Form eines Losverfahrens. Welche Grundsätze gelten für das Losverfahren? Das Losverfahren wird vom Aufnahmeausschuss durchgeführt. Den Vorsitz führt die Stellvertreterin der Schulleiterin, die weiteren Mitglieder sind die Stufenleiterin 5/6 und der Vorsitzende des Schulelternbeirates. Über die Auswahlsitzung wird ein Protokoll verfasst, das an die vorgesetzte Dienstbehörde weitergeleitet wird. Alle angemeldeten Kinder in einer übergroßen Leistungsgruppe unterliegen diesem Losverfahren, es gibt keine Sonderregelungen - mit einer einzigen Ausnahme: Ist von einem Zwillingspärchen ein Kind aufgenommen, erhält das andere automatisch Zugang zu unserer Schule. Ein Mindestanteil von Schülerinnen und -Schülern mit Migrationshintergrund wird vor der Auslosung festgelegt. Wie geht es nach dem Auswahlverfahren weiter? Direkt nach Abschluss des Losverfahrens erhalten alle Eltern schriftlich Nachricht, ob eine Aufnahme ihres Kindes erfolgt ist. Im Falle einer Ablehnung geht der „gelbe Zettel“ mit zurück, damit eine Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule erfolgen kann. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Im Falle der Aufnahme werden bis zum Schuljahresende alle notwendigen Informationen schriftlich über die Grundschulen, die ebenfalls von uns über die Aufnahme unterrichtet werden, weitergereicht. l | rechtliche Grundlage: Übergreifende Schulordnung § 13 Aufnahmeverfahren in der Integrierten Gesamtschule (1) Eine Aufnahme erfolgt grundsätzlich nur in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe; im Rahmen der Kapazität sind auch Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt möglich. (2) Für die Aufnahme in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe legt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit den anderen Schulen im Einzugsgebiet einen Anmeldetermin fest, der vor dem Anmeldetermin der anderen Schularten (§ 12 Abs. 3 Satz 2) liegt. (3) Übersteigt in der Eingangs-klasse die Zahl der Anmel-dungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund eines als Losverfahren durchgeführten Auswahlverfahrens im Benehmen mit einem an der Schule gebildeten Aufnahmeausschuss über die Aufnahme. Über das Auswahlverfahren ist eine Niederschrift zu erstellen. (4) Dem Aufnahmeausschuss gehören an: 1. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulleiterin oder des Schulleiters als vorsitzendes Mitglied, 2. eine Lehrkraft, die Koordinatorin oder Koordinator der künftigen Klassenstufe 5 ist, 3. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulelternbeirats. [...] (5) Zur Erreichung angemessener Anteile leistungsstärkerer und leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler ist bei der Aufnahme nach Leistungsgruppen, die das Leistungsspektrum aller angemeldeten Schülerinnen und Schüler umfassen, zu differenzieren. (6) Bei der Auswahl in der jeweiligen Leistungsgruppe sollen vorrangig die Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers haben. (7) Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Mutter-oder Herkunftssprache sollen bei der Aufnahme angemessen berücksichtigt werden. (8) Der Aufnahmeausschuss kann im Benehmen mit dem Schulelternbeirat für das Auswahlverfahren weitere sachliche Aufnahmekriterien festlegen. [...]
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